VGSU / Angebote / Erwachsene / Prävention / krankenkassengeförderte Kurse

Die Gesundheitsreform im Jahre 2000 ermöglicht mit § 20 SGB V eine Förderung von gesundheitsfördernden Sportkursen, wenn bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt sind. Dazu vergibt der Landessportbund NRW das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT für präventive (gesundheitsfördernde) Angebote.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten einen Großteil der Kursgebühren, wenn
- Die Kurse die Voraussetzung für eine Anerkennungerfüllen und
- Die Teilnehmenden mindestens 80% des Kurses absolviert haben.