Allgemeine Geschäftsbedingungen + Teilnahmevoraussetzungen:
RehaSport mit ärztlicher Verordnung

Allgemeine Informationen zum Rehasport (Rehabilitationssport)

  1. Rehasport ist eine ergänzende medizinische Leistung mit dem Ziel der ganzheitlichen Rehabilitation. Es handelt sich hierbei um spezifische sporttherapeutische Angebote, die als Gruppenaktivität nach vorgegebenen Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Dazu muss der Rehasport von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden.
  2. Die ärztliche Verordnung erfolgt nach den Maßgaben der Rahmenvereinbarung über den Rehasport in der geänderten Fassung vom 01.01.2011.
  3. Die Kostenübernahme des ärztlich verordneten Rehasports muss von Ihrer Krankenkasse bestätigt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Rehasport Veranstaltungen des VGSU

1. Rehasport – DBS Beratungsprotokoll

Der VGSU als Leistungserbringer Rehasport informiert den Teilnehmer (TN) über die Rahmenbedingungen anhand des DBS-Beratungsprotokolls. Das Protokoll wird vom Versicherten und vom Vereinsvertreter unterzeichnet und in Kopie ausgehändigt.

2. Mitgliedschaft

Es gibt keine Verpflichtung, Mitglied im Verein zu werden oder eine Aufnahmegebühr zu entrichten, um am Rehasport teilzunehmen. Im Interesse der Nachhaltigkeit der Rehasport-Maßnahme wird jedoch auch von den Sozialversicherungsträgern eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis befürwortet.

Eine Mitgliedschaft berechtigt Leistungen zusätzlich vom Rehabilitationssport in Anspruch zu nehmen.

3. Fehlzeitenregelung

Die Zielsetzung im Rehasport ist die Wiederherstellung / Stabilisierung der Gesundheit. Dies wird nur durch regelmäßige Teilnahme erreicht.
Bei wiederholtem Fernbleiben ohne ausreichende Entschuldigung ist es zulässig, den jeweiligen Teilnehmer (vor dem Hintergrund der individuellen Lebenssituation z.B. alters- oder behinderungsbedingte Einschränkung der Mobilität, Verlauf der Erkrankung etc.) von der weiteren Teilnahme auszuschließen und den Platz an eine andere Person zu vergeben. Hierüber ist der Rehabilitationsträger zu informieren.

4. Beendigung der Leistungsvereinbarung

Diese Leistungsvereinbarung endet automatisch mit dem Auslaufen des Gültigkeitszeitraums der von dem Kostenträger genehmigten ärztlichen Verordnung und dem Absolvieren der verordneten Einheiten. Der Teilnehmer ist im begründeten Einzelfall berechtigt, die Leistungsvereinbarung vorzeitig zu beenden.

5. Fortführung des Rehasports nach Ablauf der ärztlichen Verordnung

Nach der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining in seiner gültigen Fassung ist Ziel des Rehabilitationssports, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, Selbsthilfepotentiale zu aktivieren, die eigene Verantwortlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen,

langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen, z. B. durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten.

Damit Sie das Ziel erreichen können, haben Sie nach Ablauf der Verordnung weiterhin die Möglichkeit, als Selbstzahler an unseren Vereinsangeboten teilzunehmen. Die entsprechenden Kosten können Sie gerne bei uns erfragen oder den aktuellen Aushängen, Programmheften oder Hinweisen auf unserer Homepage (www.vgsu.de) entnehmen. Bitte beachten Sie, dass es in diesem Fall einer gesonderten Anmeldung bedarf.

6. SEPA-Lastschriftmandat

Anmeldungen zu kostenpflichtigen Kursen und Veranstaltungen des VGSU sind nur gültig mit erteiltem SEPA – Lastschriftmandat; d.h., eine Teilnahme ist nur dann möglich, wenn Sie dem SEPA-Lastschriftverfahren zugestimmt haben!

Grundsätzlich wird zum dritten Werktag eines Monats bei Fälligkeit abgebucht. Erhalten Sie per Email einen anderen Abbuchungstermin, so ist dieser gültig.

7. Versicherung / Haftung

Eine Haftung für persönliche Gegenstände wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wir empfehlen, wertvolle Kleidung, Schlüssel usw. nicht in den Umkleideräumen zu belassen. Brillenträgern wird das Tragen von Sportbrillen empfohlen. Die Versicherung übernimmt im Schadensfall nur einen sehr geringen Betrag.

Die Haus- und Badeordnung in den verschiedenen Sportstätten ist zu beachten. Den Anweisungen der Rehasport- und Kursleiter/Vereinsmitarbeiter ist Folge zu leisten.

8. Datenschutz

Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und innerhalb des VGSU verwendet werden. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

9. Information und Beratung

Sofern Sie weitere Informationen zu unserem Kursprogramm wünschen oder sich persönlich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an uns.

Stand: März 2018

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